Praktische Fragen von Anwohner*innen

    • Kann ich oder mein Besuch noch mit dem Auto vor die Haustür fahren?

      Alle Ziele im Bezirk bleiben mit dem Auto erreichbar. Auch das Ein-und Ausladen ist weiterhin fast überall möglich. Ausnahmen bestehen dort, wo Fußgänger*innen-Zonen eingerichtet werden.

    • Fallen durch die flächendeckende Verkehrsberuhigung Stellplätze weg?

      Die Standard-Maßnahmen sehen keine großflächige Umwandlung von Parkraum vor. Es kann jedoch notwendig sein, punktuell Parkplätze umzunutzen. Zum Beispiel, damit Fußgänger*innen gut über die Straße gelangen, die Einsehbarkeit z.B. vor Schuleingängen besser wird oder Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden können. In allen Fällen geht der Bezirk angemessen und abgewogen vor, um die politisch gesetzten Ziele zu erreichen.

    • Wie soll durch die Maßnahmen die Verkehrssicherheit gewährleistet werden?

      Modalfilter, Einbahnstraßen sowie Fußgänger*innen-Zonen reduzieren Abkürzungsverkehr über Nebenstraßen, indem sie die Autos wieder zurück auf die Hauptstraßen führen. Durch einfache Maßnahmen an Kreuzungen werden Sichtverhältnisse verbessert. Schulzonen erhöhen die Verkehrssicherheit vor dem Schuleingang. Besonders die Menschen zu Fuß und die Radfahrer*innen werden besser gesehen und können ihrerseits die Verkehrslage besser einschätzen.

    • Wird der Bezirk autofrei?

      Nein, es werden weiterhin alle Wohnungen und Betriebe mit dem Auto erreichbar sein.

    • Werden Rettungs- und Einsatzfahrzeuge eingeschränkt?

      Nein, im Gegenteil. Es ist zu erwarten, dass Rettungs- und andere Einsatzfahrzeuge ihre Ziele schneller erreichen, wenn die Nebenstraßen nicht mehr so stark von Abkürzungsverkehren blockiert werden. Wenn es für die Verkehrsberuhigung notwendig ist, Poller aufzustellen, werden herausnehmbare Varianten verbaut. So können Rettungsdienste Poller im Notfall unkompliziert selber herunterklappen, um durchfahren zu können.

    • Warum wird nicht sofort die gesamte Straße umgestaltet wie z.B. bei den Superblocks in Barcelona?

      Die flächendeckende Verkehrsberuhigung konzentriert sich im ersten Schritt auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr sowie die Reduktion von Abkürzungs- und Durchgangsverkehren. Umfassende Umgestaltungsmaßnahmen können in einem zweiten Schritt sinnvoll sein. In einigen Pilotprojekten (Lausitzer Platz, Graefekiez, Krautstraße) werden solche Maßnahmen bei uns im Bezirk bereits erprobt. Diese Umgestaltungen benötigen jedoch viel Geld und Personal und können daher nicht überall sofort erfolgen.

Allgemeines zum Projekt

    • Auf welchen Rechtsgrundlagen und politischen Entscheidungen beruht das Projekt?

      Das Bezirksamt setzt die Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) um. Hinzu kommen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung zum Fußverkehrskonzept sowie zu mehreren Einwohner*innen-Anträgen über die Einrichtung sog. „Kiezblocks“ und anderen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

    • Wie und wann werden Anwohner*innen beteiligt?

      Das nun vorliegende Bezirkskonzept kann auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de von Interessierten kommentiert werden. In weiteren Schritten wird das Konzept bei Beteiligungsveranstaltungen in den jeweiligen Planungsgebieten vorgestellt und diskutiert. Der Zeitplan für diese Beteiligungsveranstaltungen steht derzeit noch nicht fest.

    • Wer ist verantwortlich für das Projekt?

      Die verkehrlichen Maßnahmen werden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verantwortet, zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt (SGA). Es kümmert sich um alle baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen im Bezirk.

    • Was kostet das Projekt und wer finanziert es?

      Das Projekt wird zum Teil aus Mitteln der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz, Umwelt und des Straßen- und Grünflächenamtes Friedrichshain-Kreuzberg finanziert. Die genauen Kosten für die Planung, Beteiligung und Umsetzung der Maßnahmen für den gesamten Bezirk sind derzeit noch nicht genau abzuschätzen.

    • Wann werden die gezeigten Maßnahmen umgesetzt?

      Bei den gezeigten Maßnahmen handelt es sich um ein erstes Gesamtkonzept. Vor der Umsetzung müssen noch mehrere Schritte gegangen werden: Beteiligung von Anwohner*innen, verkehrstechnische Untersuchungen, Verkehrsplanung. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen liegt der Schwerpunkt derzeit auf der Fortsetzung begonnener Projekte. Welche neuen Projekte begonnen werden, ergibt sich aus der Priorisierung nach Umweltgerechtigkeitskriterien. Eine schnellere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn mehr Personal zur Verfügung steht und die Finanzierung gesichert ist.

    • Wo werden zuerst Maßnahmen umgesetzt?

      Maßnahmen sollen dort zuerst umgesetzt werden, wo der Handlungsbedarf objektiv am größten ist. Zum Beispiel, wenn in einem Gebiet viele Grundschulen liegen oder die Menschen stark von Lärm oder Luftverschmutzung betroffen sind. Hierzu wurde der Umweltgerechtigkeitsatlas für das Land Berlin, die Schulwegsicherheitsanalyse des Bezirks und weitere Daten ausgewertet. Eine Priorisierung ist notwendig, da angesichts mangelnder Personalressourcen nicht überall gleichzeitig begonnen werden kann.

Fragen zum Konzept

    • Wie wurde das Konzept erarbeitet?

      Das Bezirksgebiet wurde auf Basis der Planungsräume in insgesamt 15 Planungsgebiete eingeteilt. Für acht Gebiete fanden im Sommer 2022 Planungsgespräche mit den Initiator*innen der beschlossenen Kiezblocks-Anträge sowie weiteren ausgewählten lokalen Akteuren statt, um das lokale Wissen in die Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Dann wurden Planungsprinzipien und Standardmaßnahmen als Grundlage für die Konzeptentwicklung definiert. In mehreren SGA-internen Workshoprunden wurde anschließend für alle Planungsgebiete das Maßnahmenkonzept entwickelt. Dabei wurden auch vorhandene Verkehrskonzepte, vorliegende Beschlüsse, Konzepte aus Einwohner*innen-Anträgen zu sog. Kiezblocks und vorliegende Beteiligungsergebnisse beachtet. Es folgte eine fachbereichsübergreifende Abstimmung und Finalisierung des Konzepts im Straßen- und Grünflächenamt.

    • Warum wird mit Standard-Maßnahmen gearbeitet?

      Die Standard-Maßnahmen sind bereits in verschiedenen Kiezen erprobt. Die Maßnahmen sind bei Nutzer*innen bekannt und funktionieren gut. Die Maßnahmen wurden auch ausgewählt, um eine möglichst einfache und kostengünstige Umsetzung sowie die Übertragbarkeit auf andere Kieze, um die Beschleunigung des Vorgehens zu erreichen. Ein Ausnahmefall sind die sogenannten Schulzonen, die im Rahmen der Schulwegsicherheitsstrategie entwickelt wurden und je nach lokaler Lage gestalterisch angepasst werden.

    • Was kann ich mir unter Schulzonen vorstellen?

      Schulzonen sind Bereiche im Schulumfeld, insbesondere vor dem Haupteingang, in denen sich die straßenräumliche Gestaltung eindeutig abhebt. Für alle Verkehrsteilnehmenden soll sofort erkennbar sein, dass es sich um eine Schule handelt. Je nach Standort werden Schulzonen unterschiedlich ausgestaltet. Im Vordergrund steht immer, Platz für Rad- und Fußverkehr zu schaffen und gefährliche Situationen mit Elterntaxiverkehren zu verhindern. Diese Schulzonen sollen zunächst vor den Grundschulstandorten des Bezirks eingerichtet werden.

    • Weshalb sind so viele Fußgänger*innen-Zonen im Konzept enthalten?

      Wenn es im Gesamtkonzept sinnvoll erscheint, wird die Einrichtung von autofreien Straßenabschnitten geprüft. Diese können entweder ausschließlich für Fußverkehr gestaltet werden oder auch für Rad- und Fußverkehr gemeinsam geplant werden. Die genaue Ausgestaltung erfolgt erst im konkreten Planungsprozess. Fußgänger*innen-Zonen werden seit Jahrzehnten in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Sie bieten die Möglichkeit für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und die Stärkung grüner Infrastruktur.

    • Warum enthält das Konzept keine Radverkehrsmaßnahmen?

      Das Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung legt den Schwerpunkt auf mehr Verkehrssicherheit insbesondere für den Fußverkehr. Hierzu wurden insgesamt sechs Maßnahmentypen definiert. Das Konzept ergänzt damit das Radverkehrskonzept des Bezirks, welches vielfältige Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs enthält. Beide Konzepte sind wichtig und stehen nebeneinander. Die Verschneidung von Fußverkehrs- und Radverkehrsmaßnahmen erfolgt ortsspezifisch im konkreten Planungsprozess.

    • Was sind unechte Einbahnstraßen?

      Bei unechten Einbahnstraßen ist das Einfahren von einer Seite verboten. Innerhalb der Straße kann aber, z.B. beim Ausparken, in beide Richtungen gefahren werden. Diese Maßnahme wird zum Beispiel dann angewendet, wo aus planerischen Gründen keine Einbahnstraßen eingerichtet werden können. Dies ist zum Beispiel auf Busrouten oder in Verkehrsberuhigten Bereichen der Fall. Um dennoch Durchgangsverkehr zu reduzieren, können unechte Einbahnstraßen dann eine Lösung sein.

    • Warum sind nur Maßnahmen in den Nebenstraßen geplant?

      Der Bezirk ist nur für die Straßen des Nebennetzes zuständig. Da es sich um Konzept des Bezirks handelt, sind nur Maßnahmen im Nebennetz enthalten.

    • Wie wurden die Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit ausgewählt?

      Es wurden nur Maßnahmen ausgewählt, die in bezirklicher Zuständigkeit umsetzbar sind. Daher sind nur Maßnahmen in Nebenstraßen aufgeführt. Schulzonen werden in der Regel nur vor Grundschulstandorten geprüft, sofern diese in einer Nebenstraße liegen und am Haupteingang kein Busverkehr entlangführt. Bedarfe für Querungshilfen wurden aus der Schulwegsicherheitsanalyse, dem Fußverkehrskonzept sowie den Planungsgesprächen zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung zusammengeführt. Maßnahmen zur Temporeduktion werden zunächst vor allem dort vorgesehen, wo es lange Einbahnstraßen gibt oder geben soll.

    • Wie wurden Maßnahmen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs ausgewählt?

      Es wurden nur Maßnahmen ausgewählt, die in bezirklicher Zuständigkeit umsetzbar sind. Daher sind nur Maßnahmen in Nebenstraßen Teil des Bezirkskonzepts. Zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs wird zwischen einer effizienten Zielerreichung und einem möglichst minimalen Eingriff abgewogen. Lange Umwege und damit einhergehende negative Auswirkungen auf die Umwelt sollen möglichst verhindert werden. Gleiches gilt für Sackgassen und dadurch entstehende Wendeverkehre. Gewählte Maßnahmen sollen technisch einfach, mit geringem Wartungsaufwand, planerisch simpel und in Bau und Unterhaltung kosteneffizient umsetzbar sein. Von diesen Prinzipien kann aufgrund lokaler Gegebenheiten in seltenen Einzelfällen abgewichen werden.

Fragen zur Umsetzung

    • Wie erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen für Verkehrssicherheit?

      Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden drei Standardmaßnahmen bestimmt: Schulzonen, sichere Querungen, Temporeduktion. Alle drei Maßnahmen können vom Straßen- und Grünflächenamt in eigener Verantwortung und ohne Beteiligung umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt über den Bezirk verteilt. Wo begonnen wird, ergibt sich aus Handlungsbedarfen. Bei der Verteilung der Querungshilfen wird nach Unfallzahlen, Schulwegsicherheit und Beurteilung der Situation vor Ort priorisiert. Die Priorisierung der Schulzonen erfolgt ausgehend von der Schulwegsicherheitsanalyse und qualitativen Bewertungen der verkehrlichen Situation vor Ort. Temposchwellen werden punktuell umgesetzt, insbesondere wo durch Einbahnstraßenregelungen erhöhte Geschwindigkeiten zu erwarten sind.

    • Wie erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen zur Reduktion von Durchgangsverkehr?

      Die Reduktion von Durchgangsverkehr soll durch drei Maßnahmentypen erfolgen, welche ein verkehrliches Gesamtkonzept ergeben: Einbahnstraßen, Modalfilter, Fußgänger*innen-Zonen. Bevor die im Konzept dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden, findet Beteiligung von Anwohner*innen statt. Mit lokalem Wissen wird das Konzept verfeinert und durch ein Planungsbüro fachlich detaillierter ausgearbeitet und zur Umsetzungsreife gebracht. Dabei wird nicht für den gesamten Bezirk, sondern für einzelne Planungsgebiete vorgegangen, um die Betreuung personell sicherstellen zu können.

    • Was ist mit der Prüfung weiterer Schritte gemeint?

      Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden mehrere Straßenabschnitte auf Hauptstraßen erkannt, auf denen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sinnvoll erscheinen. Darüber hinaus enthalten die Einwohner*innen-Anträge zu sog. Kiezblocks teils Maßnahmen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes (Hauptstraßen). Der Bezirk kann jedoch nur in Nebenstraßen tätig werden. Wenn es verkehrlich sinnvoll erscheint, kann der Bezirk beim Senat beantragen, dass eine Straße in das Nebennetz „herabgestuft“ wird. Diese „Herausnahme aus dem übergeordneten Straßennetz“ ist mit umfassenden verkehrlichen und rechtlichen Prüfungen sowie Verwaltungsprozessen verbunden, die teilweise sehr lang andauern können. Daher werden hier keine konkreten kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen ausgewiesen.

    • Warum wird im Bezirk flächendeckend vorgegangen und nicht nur dort, wo es beschlossene Kiezblocks gibt?

      Die beschlossenen Einwohner*innen-Anträge zu sog. „Kiezblocks“ decken nur einen Teil des Bezirks ab. Gleichzeitig gibt es Gebiete, in denen zwar kein Kiezblock-Beschluss vorliegt, der Handlungsbedarf für mehr Verkehrsberuhigung jedoch sehr hoch ist. Das Vorgehen der flächendeckenden Verkehrsberuhigung soll sowohl den politischen Beschlüssen als auch den aus Sicht der Umweltgerechtigkeit bestehenden Bedarfen gerecht werden. Mit dem strukturierten Gesamtkonzept flächendeckende Verkehrsberuhigung vermeiden wir, dass ein Flickenteppich aus Maßnahmen entsteht und Belastungen auf andere Straßen verschoben werden.

Allgemeine Fragen zu Verkehrsberuhigung

    • Führt Verkehrsberuhigung zu mehr Lärmbelästigung und mehr Müll?

      Der Bezirk arbeitet mit der BSR und weiteren Akteuren aktiv an neuen Möglichkeiten und Konzepten, um das Abfallaufkommen in der Stadt zu reduzieren („Zero Waste Konzept“). Sollte es zu (Lärm)-Folgewirkungen kommen, kann dies nicht mit straßenrechtlichen Mitteln gesteuert werden. Stattdessen sind bei Lärmproblemen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. der Schutz der Nachtruhe aus § 3 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG)) anzuwenden und umzusetzen.

    • Wie trägt das Projekt zu mehr Umweltgerechtigkeit bei?

      Menschen mit geringen Einkommen können sich seltener ein eigenes Auto leisten, wohnen jedoch häufiger in Wohnlagen mit hoher Umweltbelastung. Sie sind deutlich mehr belastet. Personen mit geringem Einkommen, die keinen Balkon oder Garten und weniger finanzielle Mittel für Freizeitaktivitäten haben oder mit vielen Anderen auf engem Raum leben, sind besonders stark auf gute öffentliche Räume zum Verweilen und Erholen angewiesen. Die flächendeckende Verkehrsberuhigung schafft mehr von diesen öffentlichen Räumen mit hoher Qualität.

    • Wer profitiert von Verkehrsberuhigung?

      Alle, die auf der Straße unterwegs sind, profitieren von mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm- und weniger Luftbelastung. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders auf weniger Lärm und Luftschadstoffe für den Erhalt der Gesundheit angewiesen. Verkehrsberuhigung ist auch gut für alle, die im Kiez wohnen oder ihren Alltag verbringen. Für Familien mit Kindern ist Platz zum Spielen und Verweilen im öffentlichen Raum. Menschen ohne Auto können sicherer zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sein. Kinder, Ältere, und Menschen mit geringem Einkommen sind diejenigen, die über kein Auto verfügen. Sichere Querungen sind gut für alle, die Kinderwagen schieben, Pakete ausliefern oder im Rollstuhl, mit Langstock oder mit Gepäck zu Fuß unterwegs sind.

    • Wie funktionieren Anlieferungen, Paketdienste oder andere Wirtschaftsverkehre?

      Geschäfte, Betriebe und Wohnungen können weiterhin problemlos beliefert werden. In die Nebenstraßen kann der Lieferverkehr weiterhin einfahren. Durch die geringere Menge an Durchgangsverkehr, werden die Bedingungen für den Lieferverkehr verbessert. Es kommt zu weniger Staus und Konflikten mit Pkw-Verkehren bei der Belieferung. Ergänzend können Lieferzonen eingerichtet werden. Unter Umständen müssen aufgrund neuer Einbahnstraßen leicht veränderte Routen gewählt werden. In einigen Fällen kann die Anlieferung nicht mehr direkt vor der Haustür erfolgen, sondern um die Ecke. Fußgänger*innen-Zonen werden bereits heute an vielen Orten genutzt. Für Lieferverkehr werden meist Lieferzeiten eingerichtet.

    • Warum braucht es mehr Verkehrsberuhigung in Friedrichshain-Kreuzberg?

      Verkehrsberuhigung erhöht die Verkehrssicherheit und trägt somit zum gesetzlichen Ziel der Reduktion schwerer Verkehrsunfälle, der „Vision Zero“, bei. Weniger motorisierter Verkehr verringert die Lärm- und Luftbelastung. Studien zeigen, dass Lärm sich vielfältig negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirkt. Luftverschmutzung trägt unter anderem zu Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen bei. Bei mehr Verkehrssicherheit fühlen sich Menschen sicherer und nehmen häufiger das Fahrrad oder gehen zu Fuß. Das hat umfassende positive Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Insbesondere für Kinder ist Bewegung ein wichtiger Teil für eine gesunde Entwicklung.

    • Wie wird sichergestellt, dass alle Menschen weiterhin mobil sein können?

      Alle Menschen kommen weiterhin überall hin. Durch eine Veränderung der Verkehrsinfrastruktur kann es sogar einfacher werden. Zum Beispiel, weil Kreuzungen nicht mehr zugeparkt und dadurch besser einsehbar sind. Viele Mobilitätsarten werden gestärkt. Das Fahren mit dem Rad und Gehen zu Fuß wird sicherer. Durch die Erhöhung der Barrierefreiheit auf Gehwegen können auch kürzere Wege mit dem Rollator, Rollstuhl etc. einfacher zurückgelegt werden. Mobilitätseingeschränkte Personen werden weiterhin überall hingelangen können. Dafür werden z.B., wie gehabt, bei ausgewiesenem Bedarf Behindertenparkplätze eingerichtet. Auch für die Einfahrt in Fußgänger*innen-Zonen mit dem Pkw können bei vorliegender Berechtigung Sondergenehmigungen ausgestellt werden.

    • Wie wird vermieden, dass Menschen an Hauptstraßen besonders stark belastet werden?

      Hauptverkehrsstraßen sind für den Durchgangsverkehr gebaut, sie sind breit genug und bieten durch Fußgänger*innen-Ampeln und geschützte Radverkehrsanlagen eine erhöhte Verkehrssicherheit. Die Reduktion von Abkürzungen in den Nebenstraßen kann während einer kurzen Phase der Umstellung zu mehr Verkehr auf den Hauptstraßen führen. Um auch Hauptstraßen vom Verkehr zu entlasten, setzt sich der Bezirk auf politischer Ebene für eine flächendeckende Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bezirk ein. Dies ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.

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